Ratgeber · Stand 31. Oktober 2026

Smart Meter: Muss ich? Was kostet er?

Wer einen intelligenten Stromzähler bekommen muss, was er im Jahr höchstens kosten darf und wann es sich lohnt, ihn freiwillig zu bestellen.

Kurz gesagt

Einen Smart Meter musst du ab 6.000 kWh Jahresverbrauch, mit einem steuerbaren Gerät nach § 14a oder mit einer Solaranlage über 7 kW bekommen, im Haushalt kostet er dann höchstens 40 bis 50 € im Jahr. Alle anderen bekommen bis 2032 einen digitalen Zähler für höchstens 25 € im Jahr und können einen Smart Meter freiwillig für 100 € einmalig und 30 € im Jahr bestellen.

Zwei Zähler

Digital ist nicht gleich smart.

Bis 2032 sollen alle Haushalte mindestens einen digitalen Zähler haben. Smart ist er erst mit Funkmodul.

Moderne Messeinrichtung≤ 25 €pro Jahr höchstens

Digitaler Zähler, zeigt aktuellen und früheren Verbrauch am Gerät. Er sendet nichts.

Intelligentes Messsystem40–50 €pro Jahr bei Pflicht im Haushalt

Digitaler Zähler plus Smart-Meter-Gateway. Er sendet die Werte automatisch an den Messstellenbetreiber.

Auf eigenen Wunsch100 €einmalig, dazu 30 € im Jahr

Einbau in der Regel innerhalb von vier Monaten. Muss der Zählerschrank umgebaut werden, zahlst du das selbst.

Pflicht-Check

Bekommst du einen Smart Meter?

Drei Fragen. Grundlage ist der Durchschnitt deines Verbrauchs der letzten drei Jahre.

1
Wie viel Strom brauchst du im Jahr?kWh auf der Jahresabrechnung
kWh
2
Hast du eine Wärmepumpe oder Wallbox nach § 14a angemeldet?Steuerbares Gerät mit Netzentgelt-Rabatt
3
Hast du eine Solaranlage über 7 kW?Ein Balkonkraftwerk zählt nicht
Dein Ergebnis

Smart Meter
höchstens im Jahr
So rechnen wir

Pflicht ab 6.000 kWh im Jahr, bei steuerbaren Geräten nach § 14a und bei Erzeugungsanlagen über 7 kW. Preisobergrenzen seit 1. Januar 2025: 40 € bis 10.000 kWh, 50 € bis 20.000 kWh, 110 € bis 50.000 kWh; bei § 14a 50 €. Das sind Höchstbeträge, dein Messstellenbetreiber darf weniger verlangen.

Nutzen

Was ein Smart Meter bringt.

Verbrauch im Viertelstundentakt

Du siehst Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreswerte und erkennst Muster, etwa Werktag gegen Wochenende. So findest du Stromfresser schneller.

Dynamischer Stromtarif

Ohne Smart Meter kein dynamischer Tarif. Seit 2025 muss jeder Stromanbieter einen anbieten. Ob er sich für dich lohnt, zeigt der Rechner im Ratgeber Stromtarif.

Kein Ablesen mehr

Die Werte gehen automatisch an den Messstellenbetreiber. Schätzungen und Ablesetermine fallen weg.

Nicht ablehnen können

Ist der Einbau Pflicht oder entscheidet sich der Messstellenbetreiber dafür, kannst du nicht widersprechen. Ein Vertrag entsteht automatisch, prüf deshalb, ob die Kosten schon in deiner Stromrechnung stecken.

Einkaufsliste

Ohne Smart Meter mitlesen.

Hast du einen digitalen Zähler, kannst du ihn oft selbst auslesen. Die Links führen zu einer Suche bei Amazon.Anzeige

Ob ein Lesekopf passt, hängt vom Zähler ab. Für viele Zähler brauchst du eine PIN vom Messstellenbetreiber, um alle Werte freizuschalten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Kann ich den Einbau verweigern?

Nein. Laut Bundesnetzagentur können weder Mieter noch Eigentümer dem Einbau widersprechen, wenn er Pflicht ist oder der Messstellenbetreiber ihn vorsieht.

Was kostet ein freiwilliger Smart Meter?

Einmalig 100 € und dann 30 € im Jahr. Der Messstellenbetreiber darf ablehnen, wenn das seine Pflichteinbauten gefährdet, muss das aber begründen.

Brauche ich ihn für ein Balkonkraftwerk?

Nein. Pflicht ist er erst bei Erzeugungsanlagen über 7 kW. Für das Balkonkraftwerk reicht ein Zähler mit Rücklaufsperre, mehr dazu in der Balkonkraftwerk-Anleitung.

Wer bezahlt den Smart Meter?

Du als Stromkunde, über den Messstellenbetreiber oder deine Stromrechnung, jeweils bis zur gesetzlichen Preisobergrenze.

Quellen
  1. Verbraucherzentrale Niedersachsen: Smart Meter, Preisobergrenzen gestiegen (Stand 01.07.2026) verbraucherzentrale-niedersachsen.de
  2. Bundesnetzagentur: Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme bundesnetzagentur.de
  3. Verbraucherzentrale: Smart Meter, was Sie über die Stromzähler wissen müssen (Stand 10.08.2026) verbraucherzentrale.de

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Geprüft am 31.10.2026.